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Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter

Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.

 

Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)

Das heißt, jeder Halter eines Hundes der über 40 cm groß ist oder mehr als 20 kg wiegt, muss diesen Test erbringen.

Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.

 

Hier finden Sie Infos zum Landeshundegesetz NRW    

 

Hier finden Sie eine Sachkundetest zum üben