Sachkundenachweis
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Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
Das heißt, jeder Halter eines Hundes der über 40 cm groß ist oder mehr als 20 kg wiegt, muss diesen Test erbringen.
Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.
Hier finden Sie Infos
zum Landeshundegesetz
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